Kurzmeldung: Schatzregal wird nun auch in Bayern eingeführt

 Als letztes Bundesland führt nun auch Bayern das sog. Schatzregal ein. Bisher galt, wenn etwas Wertvolles entdeckt wurde, das die Hälfte des Wertes der Finder und die andere Hälfte der Grundstückseigentümer bekam. Das hat zu einem regelrechten "Raubgräbertourismus" geführt, so wurden Funde, die in anderen Bundesländern aus dem Boden geholt wurden, einfach als "bayerisch" deklariert. Auch war es lukrativer, in Bayern zu sondeln, als in anderen Bundesländern.

Nun muss man einen Fund abgeben, der einen gewissen historischen Wert hat. Auch jetzt gilt immer noch, sondeln im Bereich von sog. Bodendenkmälern ist illegal. Viele verstehen nicht, dass bei einer unsachgemäßen Bergung viele Informationen verlorengehen. Bei einer Bergung durch Fachleute kann man z. B. mit etwas Glück erkennen, welche geborgenen Objekte gleichzeitig in den Boden gekommen, welche älter, und welche jünger sind. Auch kann man sie oft durch Typologie, 14C-Untersuchung und Thermolumineszenzmethode datieren, also zeitlich einordnen.

Wann das Ganze rechtskräftig wird, wurde bis jetzt im Internet offenbar noch nicht veröffentlicht (04.01.2023). Der Kabinettsbeschluss ist vom August 2022.

Update 26.02.2023: Offenbar soll im April 2023 über die neue Fassung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes im Landtag abgestimmt werden: Quelle

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