Archäologen und Sondengänger

Heute wollte ich mal ein Thema aufgreifen, das sicher viele interessieren wird. Im Internet und im Fernsehen hört man ja immer wieder, das Sondengänger über vergrabene Schätze gestolpert sind. Sondengänger suchen mit Hilfe von Metalldedektoren nach vergrabenen Funden, die aus Metall bestehen. Dazu kann Eisen, Kupfer, Bronze, aber auch Edelmetalle gehören.

Archäologen haben zu solchen Zeitgenossen ein zwiespältiges Verhältnis. Wenn der Sondengänger eine Genehmigung von zuständigen Archäologen des Landesamtes für Denkmalpflege hat und auch die Genehmigung des Grundstückeigentümers einholt, ist rechtlich soweit alles in Ordnung. In einigen Bundesländern kann man sich eine solche Genehmigung vom Amt besorgen, nur leider fehlt es oft an  Archäologen, um Sondengänger zu betreuen. Denn es besteht immer die Gefahr, das beim Suchen Archäologische Befunde zerstört werden. Diese sind für einen Laien nicht immer sofort erkennbar und man kann dabei viel falsch machen. Ein Befund ist oft nur anhand einer Verfärbung im Boden erkennbar und muss nicht immer z. B. als Mauerfundament deutlich zu sehen sein. Wenn man die nötigen Genehmigungen hat, sind z. B. landwirtschaftliche Flächen eine Möglichkeit, sich auf die Suche zu machen. Beim Pflügen wird in der Regel der obere Teil eines Befundes zerstört, Archäologen nennen das "Pflughorizont". Wie weit dieser herunterreicht ist unterschiedlich, aber wenn man nur nach Objekten sucht, die dicht unter der Oberfläche liegen, kann man wenig verkehrt machen. Während der Vegetationsperiode sollte man allerdings nicht suchen, da wird man allerdings sowieso keine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer bekommen. Wälder sind tabu, da dort der Boden oft noch ungestört ist, d . h. die Archäologischen Befunde bis an die Oberfläche reichen können.

Archäologische Funde muss man in Deutschland abgeben, in Bayern gibt es allerdings eine Sonderregelung. Hier teilen sich der Landbesitzer und der Finder den Wert des Fundes. In anderen Bundesländern, wie z. B. in Hessen, gibt es manchmal eine Entschädigung. Leider gibt es massenhaft auch illegale Sondengänger, die ihre Funde über das Internet verkaufen. Man hat dabei Glück, wenn man nur mit einer Ordnungswidrigkeit davon kommt. Doch wer nur am Strand nach Münzen sucht, wird wahrscheinlich wenig Ärger mit Archäologen haben.

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